Abkommen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder technischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention (Georgien)
· Vertrag – Georgien · BGBl. III Nr. 174/2024 · in Kraft seit 2024-12-01
49/12 Zivilschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Aktuelles Abkommen (2024) ueber gegenseitige Katastrophenhilfe mit Georgien; freiwillige Hilfeleistung, legitimer und aktueller Staatsvertrag.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 17 §§ im Datensatz