Abkommen über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz (Serbien)
· Vertrag – Serbien · BGBl. III Nr. 173/2024 · in Kraft seit 2025-01-01
49/12 Zivilschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz mit Serbien. Ermöglicht grenzüberschreitende Hilfe; klarer legitimer Zweck.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 23 §§ im Datensatz