Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Salzburg

· V · BGBl. II Nr. 282/2024 · in Kraft seit 2024-10-22

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung errichtete mit 1. Februar 2025 eine neue Notarstelle in Salzburg – dieser einmalige Verwaltungsakt ist vollzogen. Das System der staatlich begrenzten Notarplatzzahl schützt bestehende Notare vor Wettbewerb und ist eine Sache der Notariatsordnung; diese Einzelverordnung hat keine eigenständige operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosWettbewerbsschutz (Protektionismus)

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichts Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2025 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Salzburg errichtet. 21.10.2024 20012710 NOR40265835

§ 0 ↗ RIS

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Salzburg StF: BGBl. II Nr. 282/2024 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 93/2024, wird verordnet: 21.10.2024 20012710 NOR40265836

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz