Deregulierung, aber richtig

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Militärauszeichnungsverordnung 2024

MAV 2024 · V · BGBl. II Nr. 249/2024 · in Kraft seit 2024-10-01

43/01 Wehrrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung beschreibt nur das Aussehen militärischer Auszeichnungen und wie sie getragen werden. Das betrifft ausschließlich den internen Dienstbetrieb des Bundesheeres und schränkt keine Freiheit von Bürgern ein. Es gibt nichts zu deregulieren.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 — Ausstattung ↗ RIS

Ausstattung § 1. Die militärischen Auszeichnungen sind zu gestalten nach den Beschreibungen für 16.09.2024 20012688 NOR40265186

§ 2 — Trageart ↗ RIS

Trageart § 2. (1) Das Militär-Verdienstzeichen ist an der linken unteren Brustseite zu tragen. (2) Die Tapferkeitsmedaille, die Militär-Anerkennungsmedaille, die Einsatzmedaille, die Wehrdienst-Auszeichnung und die Milizmedaille sind jeweils am dreieckig gefalteten Band an der linken Brustseite zu tragen. Das Tragen von Ordensspangen zur Uniform sowie das Tragen des Bandes in Form von Rosetten oder schmalen Leisten zur Zivilkleidung ist gestattet. (3) Über die Fälle des Abs. 1 und 2 hinaus ist auch das Tragen der Dekoration der jeweils in Frage kommenden militärischen Auszeichnung in bildgetreu verkleinertem Maßstab (Miniatur) zur Zivilkleidung gestattet. 16.09.2024 20012688 NOR40265187

KI-Analyse · 2026-06-27 · 13 §§ im Datensatz