Deregulierung, aber richtig

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Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank (Bund – Länder)

· Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG · BGBl. I Nr. 138/2024 · in Kraft seit 2024-08-28

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung etabliert eine gebietskoerperschaftsuebergreifende Transparenzdatenbank fuer Foerderungen. Sie dient der Transparenz staatlicher Leistungen und ist eine legitime Verwaltungskoordination.

Kategorien

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