Section Control-Messstreckenverordnung A 9 Tunnelkette Inzersdorf – Schön 2024
· V · BGBl. II Nr. 239/2024 · in Kraft seit 2024-10-04
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung legt Tunnelabschnitte der A9 Pyhrn Autobahn als Section-Control-Messstrecken fest. In Tunneln besteht ein besonders hohes Unfallrisiko, das einen verhältnismäßigen Eingriff zur Verhinderung ernsthafter Schäden für Dritte rechtfertigt. Die Verordnung löst gleichzeitig die Vorgängerregelung von 2023 ab und aktualisiert damit die Rechtsgrundlage.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Spielfeld der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt: 04.09.2024 20012677 NOR40264909
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen. 04.09.2024 20012677 NOR40264910
§ 3 ↗ RIS
§ 3. Die Section Control-Messstreckenverordnung A 9 Tunnelkette Inzersdorf – Schön 2023, BGBl. II Nr. 322/2023, wird aufgehoben. 04.09.2024 20012677 NOR40264911
§ 4 ↗ RIS
§ 4. Diese Verordnung tritt mit 4. Oktober 2024 in Kraft. 04.09.2024 20012677 NOR40264912
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz