Errichtung einer weiteren Notarstelle in Klagenfurt
· V · BGBl. II Nr. 235/2024 · in Kraft seit 2024-09-04
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung errichtete mit 1. Jänner 2025 eine neue Notarstelle in Klagenfurt – dieser einmalige Verwaltungsakt ist vollzogen und hat keine fortlaufende operative Wirkung mehr. Das dahinterliegende System der staatlich limitierten Notarplatzzahl (Numerus Clausus nach § 9 Notariatsordnung) schützt bestehende Notare vor Wettbewerb, ist aber Gegenstand der Notariatsordnung selbst, nicht dieser erledigten Einzelverordnung.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichts Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2025 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klagenfurt errichtet. 03.09.2024 20012673 NOR40264899
§ 0 ↗ RIS
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Klagenfurt StF: BGBl. II Nr. 235/2024 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 147/2022, wird verordnet: 03.09.2024 20012673 NOR40264900
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz