Deregulierung, aber richtig

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Frühe-Hilfen-Vereinbarung (Bund – Länder)

· Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG · BGBl. I Nr. 136/2024 · in Kraft seit 2024-01-01

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung koordiniert die freiwilligen Fruehen Hilfen fuer Familien mit Kleinkindern. Sie ist ein Unterstuetzungsangebot und beschraenkt keine Freiheit.

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KI-Analyse · 2026-07-20 · 18 §§ im Datensatz