Ermächtigung zur Übernahme von Garantien der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)
· BG · BGBl. I Nr. 87/2024 · in Kraft seit 2024-08-01
31/03 Bundeshaftung, Anleihen · Gesamte Fassung im RIS ↗
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