Klimagärtnerin/ Klimagärtner-Ausbildungsordnung
· V · BGBl. II Nr. 188/2024 · in Kraft seit 2024-07-01
50/04 Berufsausbildung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Wie bei der Faserverbundtechnik wird hier befristet der Lehrberuf Klimagärtner als Ausbildungsversuch eingerichtet. Das ermöglicht eine anerkannte Qualifikation, ohne jemandem etwas zu verbieten. Die Prüfungsdetails sind übliche, geringfügige Begleitregeln. Das Gesetz besteht die Prüfung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 — Lehrberuf Klimagärtnerin/ Klimagärtner ↗ RIS
Lehrberuf Klimagärtnerin/ Klimagärtner § 1. (1) Der Lehrberuf Klimagärtnerin/ Klimagärtner ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet. (2) Die Ausbildung im Lehrberuf Klimagärtnerin/ Klimagärtner kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2031 begonnen werden. (3) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf gemäß der in Abs. 1 genannten Bezeichnung anzuführen. 04.07.2024 20012628 NOR40262892
§ 4 — Lehrabschlussprüfung ↗ RIS
Lehrabschlussprüfung Allgemeine Bestimmungen § 4. (1) Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und praktische Prüfung. (2) Die theoretische Prüfung ist im Regelfall vor der praktischen Prüfung abzuhalten. (3) Die theoretische Prüfung entfällt, wenn die zur Lehrabschlussprüfung antretende Person die letzte Klasse der fachlichen Berufsschule positiv absolviert oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat. (4) Die Aufgaben der Lehrabschlussprüfung haben nach Umfang und Niveau deren Zweck und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. 04.07.2024 20012628 NOR40262895
§ 6 — Gegenstand „Fachkunde“ ↗ RIS
Gegenstand „Fachkunde“ § 6. (1) Die zur Prüfung antretende Person hat kompetenzorientierte Aufgaben aus sämtlichen nachfolgenden Bereichen zu bearbeiten: (2) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend: (3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie im Regelfall in 120 Minuten durchgeführt werden können. Die Prüfung ist nach 150 Minuten zu beenden. Vertikalbegrünung, Wegefläche, Mauerfläche 04.07.2024 20012628 NOR40262897
KI-Analyse · 2026-06-27 · 15 §§ im Datensatz