Deregulierung, aber richtig

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Section Control-Messstreckenverordnung Stockerau

· V · BGBl. II Nr. 173/2024 · in Kraft seit 2024-07-03

90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
15Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung legt eine Geschwindigkeitsüberwachungsstrecke auf der A 22 Donauufer Autobahn bei Stockerau fest. Geschwindigkeitskontrolle zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer ist ein legitimer staatlicher Eingriff zum Schutz vor Schäden für Dritte. Die abschnittsbezogene Messung ist dabei verhältnismäßiger als eine Einzelpunkt-Überwachung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 22 Donauufer Autobahn bzw. der S 3 Weinviertler Schnellstraße festgelegt: 02.07.2024 20012624 NOR40262794

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen. 02.07.2024 20012624 NOR40262795

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz