Luftverkehrsabkommen (Ruanda)
· Vertrag – Ruanda · BGBl. III Nr. 87/2024 · in Kraft seit 2024-07-01
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Luftverkehrsabkommen mit Ruanda schafft den voelkerrechtlichen Rahmen fuer internationale Flugverbindungen mit einem Drittstaat und ist ein uebliches, legitimes Instrument. Eine Beschraenkung inlaendischer Freiheit ist nicht ersichtlich.
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 31 §§ im Datensatz