Technisches Format für die Übermittlung von Rechtsgrundlagen gemäß § 4a EStG 1988
· V · BGBl. II Nr. 104/2024 · in Kraft seit 2024-01-01
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung schreibt ein einheitliches technisches Format (OCR PDF/a textinterpretierbar) für die elektronische Übermittlung steuerlicher Unterlagen vor. Das ist eine sinnvolle, minimale technische Standardsetzung, die den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten vereinfacht und keine nennenswerte Freiheitseinschränkung darstellt. Ein einheitliches Format ist für das Funktionieren des Systems notwendig.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Übermittlung von Rechtsgrundlagen von Körperschaften hat ausschließlich im Format „OCR PDF/a textinterpretierbar“ zu erfolgen. 18.04.2024 20012570 NOR40261332
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. 18.04.2024 20012570 NOR40261333
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz