Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Aufhebung der Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung

· K · BGBl. II Nr. 105/2024 · in Kraft seit 2024-04-18

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung veröffentlicht lediglich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die Fortbildungsrichtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde aufzuheben. Die Aufhebung ist mit August 2024 in Kraft getreten und vollständig erledigt. Die Kundmachung selbst hat keinen eigenständigen Regelungsgehalt und ist ein historischer Bekanntmachungsakt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. März 2024, G 838/2023-21, V 350/2023-21, G 916/2023-15, V 353/2023-15, dem Bundesminister für Finanzen zugestellt am 22. März 2024, die Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-Fortbildungsrichtlinie – APAB-FRL) als gesetzwidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. August 2024 in Kraft. 18.04.2024 20012569 NOR40261330

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Aufhebung der Richtlinie der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die kontinuierliche Fortbildung (APAB-Fortbildungsrichtlinie – APAB-FRL) durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. II Nr. 105/2024 Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 59 Abs. 2 VfGG iVm § 4 Abs. 1 Z 4 BGBlG wird kundgemacht: 18.04.2024 20012569 NOR40261331

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz