Deregulierung, aber richtig

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Ermächtigung zur Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

· BG · BGBl. I Nr. 26/2024 · in Kraft seit 2024-04-05

31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Bundesgesetz ermächtigt den Finanzminister zum Verkauf eines konkreten Grundstücks in Wien Meidling an die Bundesimmobiliengesellschaft um 47,7 Mio. Euro. Solche Einzelermächtigungen zur Vermögensveräußerung haben nach Abschluss des Rechtsgeschäfts keinen operativen Inhalt mehr. Da die Ermächtigung 2024 erteilt wurde, ist die Veräußerung aller Wahrscheinlichkeit nach abgewickelt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird zur Veräußerung nachstehenden unbeweglichen Bundesvermögens zum Verkaufspreis in Höhe von 47,7 Mio. Euro ermächtigt, wobei eine Veräußerung an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH (FN 34897w) zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gemäß Bundesimmobiliengesetz (BGBl. I Nr. 141/2000, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 96/2018) zur Befriedigung des Raumbedarfs des Bundes zu erfolgen hat. Bundesland: EZ: Grundstücksnummer(n): KG: W 2700 .992/2 01305 Meidling 04.04.2024 20012563 NOR40261284

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut. 04.04.2024 20012563 NOR40261285

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz