Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

· V · BGBl. II Nr. 72/2024 · in Kraft seit 2024-03-07

10/04 Wahlen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung schrieb die österreichische EU-Parlamentswahl aus und legte den Wahltag auf den 9. Juni 2024 sowie den Stichtag auf den 26. März 2024 fest. Die Wahl hat stattgefunden; die Verordnung ist vollständig ausgeführt und hat keinerlei weitere rechtliche Wirkung. Sie sollte aus dem formalen Rechtsbestand gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben. 07.03.2024 20012546 NOR40260815

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 9. Juni 2024 festgesetzt. 07.03.2024 20012546 NOR40260816

§ 3 ↗ RIS

§ 3. Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt. 07.03.2024 20012546 NOR40260817

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz