Inkraftsetzung deutscher Rechtsvorschriften in den Gemeinden Mittelberg und Jungholz
· K · BGBl. III Nr. 29/2024 · in Kraft seit 2024-02-07
39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Kundmachung setzt deutsche Verbrauchsteuervorschriften in den Zollausschluss-Enklaven Mittelberg und Jungholz in Kraft, die vertraglich mit Deutschland verbunden sind. Legitime Umsetzung der Zoll- und Verbrauchsteuerunion; sie duerfte durch die Fassung 2025 teilweise abgeloest sein.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Nachstehende Bestimmungen treten in den Gemeinden Mittelberg und Jungholz in Kraft: 16.01.2026 20012521 NOR40260272
KI-Analyse · 2026-07-20 · 11 §§ im Datensatz