Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 212/2023 · in Kraft seit 2021-03-01
59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen ueber eine umfassende und verstaerkte Partnerschaft der EU und EURATOM mit Armenien; aussenpolitischer Kooperationsvertrag ohne unmittelbare inlaendische Freiheitsbeschraenkung.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 398 §§ im Datensatz