Deregulierung, aber richtig

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80. Nachtrag zum Arzneibuch

· V · BGBl. II Nr. 11/2024 · in Kraft seit 2024-01-13

82/04 Apotheken, Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Diese Verordnung setzt das aktuelle Österreichische Arzneibuch (Amtliche Ausgabe 2023) in Kraft und hebt die Ausgabe 2022 auf. Das Österreichische Arzneibuch enthält nationale Qualitätsstandards für Arzneimittel, die zum Schutz von Patienten vor unwirksamen oder schädlichen Präparaten erforderlich sind. Es handelt sich um die aktuell gültige Fassung.

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Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2023, wird in Kraft gesetzt. 15.01.2024 20012500 NOR40259543

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Das Österreichische Arzneibuch, Amtliche Ausgabe 2022, wird außer Kraft gesetzt. 15.01.2024 20012500 NOR40259544

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz