Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln
MSVAG · BG · BGBl. I Nr. 192/2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2025 · in Kraft seit 2025-07-24
82/04 Apotheken, Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗
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