Deregulierung, aber richtig

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BRZ-OeBFA-Aufgabenübertragungs-Verordnung 2023

· V · BGBl. II Nr. 419/2023 · in Kraft seit 2024-01-01

14/01 Verwaltungsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Die Verordnung betraut die Bundesrechenzentrum GmbH mit IT-Diensten für die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur, die das staatliche Schuldenmanagement betreibt. Die OeBFA verwaltet öffentliche Schulden — eine legitime Staatsfunktion. Die interne Zuweisung von IT-Aufgaben an das Bundesrechenzentrum ist eine sachgerechte Organisationsmaßnahme ohne Freiheitsbeschränkung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. (1) Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit (2) Die Bundesrechenzentrum GmbH wird weiters mit der Entwicklung, der Wartung und dem Betrieb von IT-Anwendungen (u.a. Betriebssystemwartung sowie Wartung und Betrieb von Standardprodukten) und IT-Infrastruktur (bspw. Netzwerk-, Client- und Serverinfrastruktur) für die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur GmbH betraut. (3) Im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben gemäß Abs. 1 und 2 wird die Bundesrechenzentrum GmbH mit der Beschaffung und der Bereitstellung der notwendigen IT-Betriebsmittel beauftragt. (4) Hinsichtlich der in Abs. 1 bis 3 zu erbringenden Leistungen besteht Betriebspflicht. Netzwerkinfrastruktur, Clientinfrastruktur 03.01.2024 20012468 NOR40258493

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. 03.01.2024 20012468 NOR40258494

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz