Deregulierung, aber richtig

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Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz

QJF-G · BG · BGBl. I Nr. 163/2023 · in Kraft seit 2023-12-23

16/01 Medien, Presseförderung · Gesamte Fassung im RIS ↗

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20Freiheitsgewinn
40%Konfidenz

Begründung

Das Gesetz fördert „qualitätsvollen Journalismus“ mit staatlichen Mitteln. Staatliche Medienförderung schafft Abhängigkeiten und greift in den Medienwettbewerb ein. Empfehlung: zurückfahren bzw. neutral und schlank gestalten.

Kategorien

Entbehrliche Staatsstelle

Belegende Paragraphen

§ 1 — Grundlagen ↗ RIS

1. Abschnitt Grundlagen Förderziele § 1. Zur Förderung der Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien als Grundlage für den öffentlichen Diskurs und die Meinungsvielfalt sowie insbesondere der von professionellen Journalistinnen und Journalisten in Verfolgung anerkannter journalistischer Grundsätze und der gebotenen Sorgfalt hinsichtlich Faktizität und Quellenherkunft in Redaktionen geschaffenen Inhalte unterstützt der Bund durch finanzielle Zuwendungen im Besonderen Medieninhaber von Medien im Print- und Online-Bereich, die auf das österreichische Publikum ausgerichtet sind. Printbereich 06.02.2024 20012459 NOR40258280

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 25 §§ im Datensatz