Deregulierung, aber richtig

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Waldbrand-Pauschaltarifverordnung

WaPV · V · BGBl. II Nr. 401/2023 · in Kraft seit 2024-07-01

80/02 Forstrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Die Verordnung legt Pauschaltarife für Waldbrandbekämpfungskosten fest, die nach dem Forstgesetz vom Waldbesitzer erstattet werden können. Sie schafft klare Abrechnungsgrundlagen für Feuerwehreinsätze bei Waldbränden und verhindert Streitigkeiten über Kostenersatz. Das Instrument ist verhältnismäßig und dient dem legitimen Schutz von Dritten vor Waldbrandschäden.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die Pauschaltarife für die Waldbrandbekämpfungskosten betreffend Kleinbrände, Mittelbrände und Großbrände werden wie folgt festgelegt: Pauschalbetrag in Euro nach Art und Dauer der Brandbekämpfung normal bis zu 24 h normal über 24 h normal über 48 h erschwert bis zu 24 h erschwert über 24 h erschwert über 48 h Kleinbrand 1 200 1 200 1 200 2 400 2 400 2 400 Mittelbrand 5 000 24 000 36 000 9 000 48 000 72 000 Großbrand 24 000 24 000 36 000 48 000 48 000 72 000 27.12.2023 20012458 NOR40258236

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft. 27.12.2023 20012458 NOR40258237

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz