Deregulierung, aber richtig

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Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung der Vereinbarung über soziale Sicherheit (Québec)

· Vertrag – Québec · BGBl. III Nr. 198/2023 · in Kraft seit 2024-02-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verwaltungsvereinbarung fuehrt das Sozialversicherungsabkommen mit Quebec durch und koordiniert Ansprueche grenzueberschreitend Erwerbstaetiger. Quebec ist kein EU-Mitglied; ein legitimer voelkerrechtlicher Koordinierungszweck besteht.

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