Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung der Vereinbarung über soziale Sicherheit (Québec)
· Vertrag – Québec · BGBl. III Nr. 198/2023 · in Kraft seit 2024-02-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Verwaltungsvereinbarung fuehrt das Sozialversicherungsabkommen mit Quebec durch und koordiniert Ansprueche grenzueberschreitend Erwerbstaetiger. Quebec ist kein EU-Mitglied; ein legitimer voelkerrechtlicher Koordinierungszweck besteht.
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz