Betragsanpassung der wiederkehrenden finanziellen Leistungen an die Evangelische Kirche, die Altkatholische Kirche und die Israelitische Religionsgesellschaft
· V · BGBl. II Nr. 327/2023 · in Kraft seit 2023-11-14
74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse; 74/02 Finanzielle Angelegenheiten · Gesamte Fassung im RIS ↗
Dieses Gesetz wurde im Demo-Datensatz noch nicht bewertet.