Deregulierung, aber richtig

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SchiCKomm-Sitzungsgeldverordnung 2023

· V · BGBl. II Nr. 301/2023 · in Kraft seit 2023-10-10

93/01 Eisenbahn · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung legt die Sitzungsgelder für Mitglieder der Schienen-Control Kommission fest, des gesetzlich vorgeschriebenen Regulierungsgremiums für den Eisenbahnmarkt. Eine Vergütungsregelung für die Kommissionsmitglieder ist administrative Notwendigkeit, damit die Regulierungsfunktion funktioniert. Die Verordnung ersetzt eine 2012er Vorgängerregelung und hält die Beträge aktuell.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Für die Teilnahme an Sitzungen der Schienen-Control Kommission gebührt: 10.10.2023 20012374 NOR40256179

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Die Schienen-Control GmbH hat die Sitzungsgelder den Mitgliedern vierteljährlich anzuweisen. 10.10.2023 20012374 NOR40256180

§ 3 ↗ RIS

§ 3. Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Sitzungsgelder der Schienen-Control Kommission (SchiCKomm-Sitzungsgeldverordnung 2012), BGBI. II Nr. 108/2012, außer Kraft. 10.10.2023 20012374 NOR40256181

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz