Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2022
· BG · BGBl. I Nr. 113/2023 · in Kraft seit 2023-10-03
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz hat einmalig dem Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2022 die parlamentarische Genehmigung erteilt. Mit diesem einmaligen Genehmigungsakt ist der Zweck des Gesetzes vollständig erfüllt. Es hat keine weiteren Regelungswirkungen und ist als erledigtes Formalgesetz zu streichen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2022 StF: BGBl. I Nr. 113/2023 (NR: GP XXVII AB 2189 S. 230.) Der Nationalrat hat beschlossen: 03.10.2023 20012370 NOR40256018
Art. 1 ↗ RIS
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2022 wird die Genehmigung erteilt. 03.10.2023 20012370 NOR40256025
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz