Elektronische Übermittlung von Aufzeichnungen gemäß § 18a des Umsatzsteuergesetzes 1994
· V · BGBl. II Nr. 265/2023 · in Kraft seit 2024-01-01
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht; 32/04 Steuern vom Umsatz · Gesamte Fassung im RIS ↗
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