ORF-Beitrags-Gesetz 2024
· BG · BGBl. I Nr. 112/2023 · in Kraft seit 2023-09-09
16/02 Rundfunk · Gesamte Fassung im RIS ↗
ÄNDERN
35Freiheitsgewinn
40%Konfidenz
Begründung
Das ORF-Beitrags-Gesetz erhebt eine verpflichtende Abgabe von praktisch allen Haushalten – unabhängig davon, ob das Angebot genutzt wird. Eine solche Zwangsabgabe ist umstritten. Empfehlung: in Richtung eines freiwilligen bzw. abonnierten Modells reformieren oder die allgemeine Beitragspflicht abschaffen.
Kategorien
Freiheitseinschränkung
Belegende Paragraphen
§ 1 — Gegenstand und Zweck ↗ RIS
Gegenstand und Zweck § 1. Dieses Bundesgesetz regelt die Voraussetzungen und die Erhebung des ORFBeitrags. 11.09.2023 20012352 NOR40255567
Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 23 §§ im Datensatz