Deregulierung, aber richtig

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ORF-Beitrags-Gesetz 2024

· BG · BGBl. I Nr. 112/2023 · in Kraft seit 2023-09-09

16/02 Rundfunk · Gesamte Fassung im RIS ↗

ÄNDERN
35Freiheitsgewinn
40%Konfidenz

Begründung

Das ORF-Beitrags-Gesetz erhebt eine verpflichtende Abgabe von praktisch allen Haushalten – unabhängig davon, ob das Angebot genutzt wird. Eine solche Zwangsabgabe ist umstritten. Empfehlung: in Richtung eines freiwilligen bzw. abonnierten Modells reformieren oder die allgemeine Beitragspflicht abschaffen.

Kategorien

Freiheitseinschränkung

Belegende Paragraphen

§ 1 — Gegenstand und Zweck ↗ RIS

Gegenstand und Zweck § 1. Dieses Bundesgesetz regelt die Voraussetzungen und die Erhebung des ORFBeitrags. 11.09.2023 20012352 NOR40255567

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 23 §§ im Datensatz