Modalitäten der Teilnahme an der NATO-Mission Irak und finanzielle Aspekte der österreichischen Beteiligung (NATO)
· Vertrag – NATO · BGBl. III Nr. 125/2023 · in Kraft seit 2023-07-18
19/10 Friedenssicherung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Der Notenwechsel zwischen Österreich und der NATO regelt die Modalitäten und Finanzierungsaspekte der österreichischen Beteiligung an der NATO-Ausbildungsmission im Irak und ist seit Juli 2023 in Kraft. Er bildet die rechtliche Grundlage für die Entsendung österreichischer Soldaten im Rahmen der Friedenssicherung. Das Abkommen dient einem legitimen Zweck der internationalen Sicherheitskooperation und bleibt als Rechtsgrundlage operativ relevant.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der NATO über die Modalitäten der Teilnahme an der NATO-Mission Irak und über die finanziellen Aspekte der österreichischen Beteiligung StF: BGBl. III Nr. 125/2023 Das vorliegende Abkommen in Form eines Notenwechsels ist mit 18. Juli 2023 in Kraft getreten. 30.08.2023 20012342 NOR40255396
Art. 1 — (Übersetzung) ↗ RIS
(Übersetzung) NATO Generalsekretär Jens Stoltenberg SG(2023)0124 5. Juli 2023 Sehr geehrte Frau Botschafterin, Ich habe die Ehre, mich auf das Ersuchen des Irak und die nachfolgenden Entscheidungen des NATO-Nordatlantikrates (NAC) zu beziehen, mit denen eine Zusammenarbeit bei der Errichtung einer NATO-geführten Mission zum Training und Kapazitätenaufbau im Irak vereinbart wurde. Diese Mission wird als NATO-Mission Irak bezeichnet. Auf der Grundlage des Notenwechsels zwischen der NATO und dem Irak, vereinbaren die NATO und der Irak die Präsenz von NATO-Personal im Irak, um zuständige Beamte im Verteidigungsministerium und dessen Einrichtungen zu beraten, irakische Ausbildner in professionellen militärischen Schulungseinrichtungen auszubilden, das Büro des Nationalen Sicherheitsberaters und die nationalen Sicherheitsstrukturen im Irak bei der Reform des Sicherheitssektors zu beraten und laufende Aktivitäten fortzusetzen. Der Irak muss dabei auch die Teilnahme der Republik Österreich als Partnernation anerkennen. Ich beziehe mich weiters auf die Entscheidung des NAC, dem Angebot der Republik Österreich zur Beteiligung an der NATO-Mission Irak zunächst zuzustimmen sowie, vorbehaltlich
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz