Finanz-Video-Identifikationsverordnung
FVIV · V · BGBl. II Nr. 247/2023 · in Kraft seit 2023-09-01
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Dieses Gesetz wurde im Demo-Datensatz noch nicht bewertet.
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