Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung – BMLV 2023
DVPV BMLV 2023 · V · BGBl. II Nr. 232/2023 · in Kraft seit 2023-08-01
63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948; 63/06 Dienstrechtsverfahren · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung bestimmt eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesheeres als zuständige Dienstbehörde und Personalstelle für Dienstrechtsangelegenheiten und löst die Vorgängerverordnung von 2022 ab. Sie ist eine rein interne Organisationsmaßnahme im Militärbereich, die für Heerespersonal Rechtssicherheit schafft und vom Dienstrechtsverfahrensgesetz vorgeschrieben ist. Bürgerinnen und Bürger werden durch diese Verordnung in keiner Weise belastet.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 — Nachgeordnete Dienstbehörde ↗ RIS
Nachgeordnete Dienstbehörde § 1. Nachgeordnete Dienstbehörde im Sinne des § 2 Abs. 3 DVG ist die Dienststelle Direktion 1 – Einsatz. 01.08.2023 20012328 NOR40255033
§ 2 — Nachgeordnete Personalstelle ↗ RIS
Nachgeordnete Personalstelle § 2. Nachgeordnete Personalstelle im Sinne des § 2e Abs. 1a VBG ist die Dienststelle nach § 1. 01.08.2023 20012328 NOR40255034
KI-Analyse · 2026-07-16 · 6 §§ im Datensatz