Deregulierung, aber richtig

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Section Control-Messstreckenverordnung A 10 2023

· V · BGBl. II Nr. 199/2023 · in Kraft seit 2023-06-28

90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die '2023'-Fassung für den Abschnitt Gmünd-Spittal der A10 Tauern Autobahn hebt ausdrücklich eine ältere Vorgängerverordnung auf und wurde selbst sehr wahrscheinlich durch eine Nachfolgeverordnung für 2024 im jährlichen Erneuerungszyklus ersetzt. Sie ist damit gegenstandslos.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden jeweils die folgenden, im Gegenverkehr zu befahrenden Abschnitte der Richtungsfahrbahn Salzburg der A 10 Tauern Autobahn festgelegt: 28.06.2023 20012302 NOR40253750

§ 3 ↗ RIS

§ 3. Die Section Control-Messstreckenverordnung Oswaldibergunnel 2016, BGBl. II Nr. 281/2016, wird aufgehoben. 28.06.2023 20012302 NOR40253752

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz