Übereinkommen über militärische Zusammenarbeit (Serbien)
· Vertrag – Serbien · BGBl. III Nr. 102/2023 · in Kraft seit 2023-05-17
49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Übereinkommen über militärische Zusammenarbeit mit Serbien. Zwischenstaatliche Verteidigungskooperation ohne Inlandsbelastung für Bürger.
Kategorien
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