Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über militärische Zusammenarbeit (Serbien)

· Vertrag – Serbien · BGBl. III Nr. 102/2023 · in Kraft seit 2023-05-17

49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Übereinkommen über militärische Zusammenarbeit mit Serbien. Zwischenstaatliche Verteidigungskooperation ohne Inlandsbelastung für Bürger.

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