Deregulierung, aber richtig

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Entschließung des Bundespräsidenten über die Grundausbildung für die Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei

· Entschl. d. BPräs. · BGBl. II Nr. 171/2023 · in Kraft seit 2023-06-08

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Regelt die interne Grundausbildung der Bediensteten der Praesidentschaftskanzlei. Reine Personal- und Ausbildungsverwaltung ohne Aussenwirkung auf Buerger.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 — Anwendungsbereich ↗ RIS

Anwendungsbereich § 1. Diese Entschließung regelt die Grundausbildung für die Bediensteten der Präsidentschaftskanzlei, für die gemäß dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist oder die gemäß § 67 Vertragsbedienstetengesetz 1948 oder dienstvertraglicher Vereinbarungen verpflichtet sind, eine Grundausbildung zu absolvieren. Ernennungserfordernis 07.06.2023 20012276 NOR40253336

§ 2 — Ziele der Grundausbildung ↗ RIS

Ziele der Grundausbildung § 2. Ziel der Grundausbildung ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Grund- und Übersichtskenntnisse sowie fachliche und methodische Fähigkeiten, die für den vorgesehenen Aufgabenbereich erforderlich sind, die Besonderheiten des Dienstes in der Präsidentschaftskanzlei und Kenntnisse über die Funktionsweise der österreichischen staatlichen Institutionen und der Europäischen Union zu vermitteln. Grundkenntnis 07.06.2023 20012276 NOR40253337

KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz