Feststellung des Ergebnisses der Volkszählung 2021 gemäß § 7 Abs. 5 des Registerzählungsgesetzes durch die Bundesanstalt Statistik Österreich
· V · BGBl. II Nr. 142/2023 · in Kraft seit 2023-05-09
46/02 Sonstiges Statistik · Gesamte Fassung im RIS ↗
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