Befristeter Kostenersatz des Bundes an die Länder für finanzielle Aufwendungen als Teuerungsausgleich im Rahmen der Grundversorgung
· BG · BGBl. I Nr. 28/2023 · in Kraft seit 2023-03-24
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds · Gesamte Fassung im RIS ↗
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