Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (Bosnien-Herzegowina)
· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. Nr. 289/1979 · in Kraft seit 1992-03-01
39/06 Rechts- und Amtshilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Zollamtshilfe mit einem Nicht-EU-Staat erleichtert den Grenzverkehr und dient der Bekaempfung von Schmuggel; keine inlaendische Freiheitsbeschraenkung.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Im Rahmen dieses Abkommens werden die Zollverwaltungen der Vertragsparteien durch enge Zusammenarbeit den Personen- und Warenverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze möglichst erleichtern und einander bei der Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften unterstützen. Personenverkehr 20.03.2023 20012201 NOR40251556
KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz