Deregulierung, aber richtig

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Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Bosnien-Herzegowina)

· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. Nr. 310/1962 · in Kraft seit 1992-03-01

29/12 Geltendmachung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen ueber die Vollstreckung von Unterhaltstiteln wird von Bosnien und Herzegowina durch Staatennachfolge weiter angewendet und sichert die grenzueberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsanspruechen. Es hat einen realen Anwendungsbereich.

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