Vollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (Bosnien- Herzegowina)
· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. Nr. 115/1961 · in Kraft seit 1992-03-01
29/13 Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen ueber die Vollstreckung von Schiedsspruechen wird von Bosnien und Herzegowina durch Staatennachfolge weiter angewendet. Es kann neben dem New Yorker Uebereinkommen guenstigere Regelungen bieten und ist daher nicht bloss ueberfluessig.
Kategorien
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