Rechtshilfe im wechselseitigen rechtlichen Verkehr (Bosnien-Herzegowina)
· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. Nr. 224/1955 · in Kraft seit 1992-03-01
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Rechtshilfevertrag stammt aus 1955 und wird von Bosnien und Herzegowina durch Staatennachfolge weiter angewendet; er regelt den wechselseitigen rechtlichen Verkehr und ist damit ein lebendiges, legitimes Instrument. Trotz seines Alters besteht ein realer Anwendungsbereich.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 42 §§ im Datensatz