Deregulierung, aber richtig

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Rechtshilfe im wechselseitigen rechtlichen Verkehr (Bosnien-Herzegowina)

· Vertrag – Bosnien-Herzegowina · BGBl. Nr. 224/1955 · in Kraft seit 1992-03-01

29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Rechtshilfevertrag stammt aus 1955 und wird von Bosnien und Herzegowina durch Staatennachfolge weiter angewendet; er regelt den wechselseitigen rechtlichen Verkehr und ist damit ein lebendiges, legitimes Instrument. Trotz seines Alters besteht ein realer Anwendungsbereich.

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