Flugpolizeiliche Zusammenarbeit zur Durchführung des „Vertrages zwischen der Republik Österreich, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit“ (Liechtenstein)
· Vertrag – Liechtenstein · BGBl. III Nr. 39/2023 · in Kraft seit 2023-04-01
49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Aktuelle Durchführungsvereinbarung zur trilateralen polizeilichen Zusammenarbeit; legitimer Sicherheitszweck.
Kategorien
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