Inkraftsetzung deutscher Rechtsvorschriften in den Gemeinden Mittelberg und Jungholz
· V · BGBl. II Nr. 42/2023 · in Kraft seit 2023-02-11
39/04 Zollabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
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Begründung
Die Verordnung setzt aktualisierte deutsche Verbrauchsteuervorschriften in den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz in Kraft, die zollrechtlich zum deutschen Wirtschaftsgebiet gehören. Sie erfüllt eine laufende völkerrechtliche Verpflichtung aus dem Zollvertrag mit Deutschland und muss aktualisiert werden, wann immer Deutschland seine Steuergesetze ändert. Der Mechanismus muss aufrechterhalten werden, solange diese Sondersituation besteht.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Nachstehende Bestimmungen treten in den Gemeinden Mittelberg und Jungholz in Kraft: 16.01.2026 20012175 NOR40251057
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz