Section Control-Messstreckenverordnung A 9 Schartnerkogeltunnel 2023
· V · BGBl. II Nr. 40/2023 · in Kraft seit 2023-02-11
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die '2023'-Fassung für den Schartnerkogeltunnel der A9 hebt ausdrücklich die 2022er-Version auf und wurde selbst sehr wahrscheinlich durch eine Nachfolgeverordnung für 2024 im selben jährlichen Erneuerungszyklus ersetzt. Die Verordnung hat damit keine eigenständige operative Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt: 13.02.2023 20012173 NOR40251017
§ 3 ↗ RIS
§ 3. Die Section Control-Messstreckenverordnung A 9 Schartnerkogeltunnel 2022, BGBl. II Nr. 91/2022, wird aufgehoben. 13.02.2023 20012173 NOR40251019
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz