Neufestsetzung einer Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen der nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
· V · BGBl. II Nr. 30/2023 · in Kraft seit 2023-02-02
27/01 Rechtsanwälte · Gesamte Fassung im RIS ↗
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