Deregulierung, aber richtig

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Vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn (Bund – Wien)

· Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG · BGBl. I Nr. 199/2022 · in Kraft seit 2022-12-01

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung regelt die Finanzierung der vierten und fuenften Ausbauphase der Wiener U-Bahn. Sie ist eine laufende Infrastruktur-Finanzierung zwischen Bund und Wien ohne Freiheitseingriff.

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