Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

· BG · BGBl. I Nr. 190/2022 · in Kraft seit 2022-12-07

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Bundesgesetz hat die Begründung von Vorbelastungen durch die Klimaschutzministerin genehmigt. Der wesentliche § 1 mit der eigentlichen Ermächtigung wurde durch die Nachfolgeregelung BGBl. I Nr. 150/2023 ausdrücklich aufgehoben. Die verbleibenden Bestimmungen zu Vollziehung und Außerkraftsetzung des Vorgängergesetzes sind rein formaler Natur und haben keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen betraut. 07.12.2022 20012099 NOR40248844

§ 3 ↗ RIS

§ 3. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt § 1 des Bundesgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird, BGBl. I Nr. 229/2021, außer Kraft. 07.12.2022 20012099 NOR40248845

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz