Deregulierung, aber richtig

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GSA-Vergütungsverordnung

GSA-VV · V · BGBl. II Nr. 416/2022 · in Kraft seit 2022-11-23

72/16 Sonstiges Wissenschaft, Hochschulen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Die Verordnung legt die Aufwandsentschädigung (500 EUR je Sitzung) für Mitglieder des Kuratoriums der GeoSphere Austria fest. GeoSphere Austria erbringt öffentliche Aufgaben in Meteorologie, Geologie und Naturgefahrenwarnung, für die ein Aufsichtsgremium nötig ist. Die Festlegung einer Vergütung für dieses Gremium ist eine notwendige organisatorische Maßnahme ohne Freiheitsbeschränkung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 — Vergütung für Mitglieder des Kuratoriums ↗ RIS

Vergütung für Mitglieder des Kuratoriums § 1. Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Kuratoriums beträgt 500,00 EUR pro Teilnahme an einer Sitzung und Mitglied. 23.11.2022 20012064 NOR40248406

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz