Deregulierung, aber richtig

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Einrichtung von Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts

HS-KöRV · V · BGBl. II Nr. 401/2022 · in Kraft seit 2022-10-29

72/14 Hochschülerschaft · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung setzt die gesetzliche Pflicht aus dem Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 um und listet auf, an welchen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und Privathochschulen Studierendenvertretungen als Körperschaften öffentlichen Rechts eingerichtet sind. Die Verordnung selbst enthält keine eigenständigen Einschränkungen oder Pflichten für Einzelpersonen. Die politische Entscheidung über Pflichtmitgliedschaft und Studienbeitrag liegt im übergeordneten Gesetz, nicht in dieser Durchführungsverordnung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 — Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Universitäten ↗ RIS

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Universitäten § 1. An folgenden Universitäten sind Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts eingerichtet: Hochschülerinnenschaft 31.10.2022 20012054 NOR40247849

§ 2 — Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Pädagogischen Hochschulen ↗ RIS

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Pädagogischen Hochschulen § 2. An folgenden Pädagogischen Hochschulen sind Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts eingerichtet: Hochschülerinnenschaft 31.10.2022 20012054 NOR40247850

§ 3 — Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Fachhochschulen ↗ RIS

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Fachhochschulen § 3. An folgenden Fachhochschulen sind Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts eingerichtet: Hochschülerinnenschaft 31.10.2022 20012054 NOR40247851

§ 4 — Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Privathochschulen ↗ RIS

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an Privathochschulen § 4. An folgenden Privathochschulen sind Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts eingerichtet: Gesundheitstechnologie, Hochschülerinnenschaft 31.10.2022 20012054 NOR40247852

KI-Analyse · 2026-07-16 · 6 §§ im Datensatz